JudikaturJustizRS0111667

RS0111667 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 2004

Unter Aufkündigung ist sowohl der verfahrenseinleitende Schriftsatz des Kündigenden als auch das aufgrund dieses Antrags erlassene Mandat des Gerichts zu verstehen.

Entscheidungen
3