Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, dem Beklagten die mit S 8.112,-- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.352,-- USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin beantragte mittels Zeichnungsscheines (Aufnahmeantrag) vom 1. 1. 1994 die Aufnahme in den Verein "T*****" als ordentliches Mitglied und den damit verbundenen Erwerb eines Ferienwohnrechts im Hotel H***** in S*****. Die Aufnahme in den Verein als ordentliches Mitgl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Die Revisionswerberin bestreitet in ihrem Rechtsmittel nur den Eigenkapitalcharakter ihrer Leistung an den gemeinschuldnerischen Verein; insoweit wäre es ausreichend, auf die zutreffende rechtl…