Spruch I.1. Aus Anlass de r außerordentlichen Revision de r klagenden Partei werden d ie Urteile de r Vorinstanzen und das ihnen vorangegangene Verfahren im Umfang der Entscheidung über das Feststellungsbegehren, wonach die beklagte Partei der klagenden Partei für jeden Nachteil hafte, der „aus nicht perio…
Text Begründung: [1] Am 13. 10. 2005 ereignete sich in Ungarn ein Verkehrsunfall, an dem der damals 31 jährige Kläger mit seinem in Österreich zugelassenen PKW und der Lenker eines bei der Beklagten, einer ungarischen Versicherungsgesellschaft, haftpflichtversicherten Sattelzugs beteiligt waren. Der K…
Rechtliche Beurteilung [30] I. Aus Anlass der Revision des Klägers ist zunächst wahrzunehmen, dass den Entscheidungen der Vorinstanzen über das noch streitverfangene Feststellungsbegehren teilweise der Nichtigkeitsgrund der rechtskräftig entschiedenen Sache anhaftet. Im Übrigen ist die Revision zulässig und berechtigt ,…