Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird, soweit er sich auf die Zurückweisung der Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Bezirksgerichts Krems an der Donau vom 16. Juli 2001, GZ 1 C 12/99z 27, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 1. August 2001, GZ 1 C …
Text Begründung: Die Beklagte erwirkte im Scheidungsprozess der Streitteile eine einstweilige Verfügung. Danach war der Kläger verpflichtet, der Beklagten ab 5. 11. 1996 25.000 S monatlich an einstweiligem Unterhalt bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Scheidungsprozess zu zahlen. Dieser Unterhaltsti…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Nach der Entscheidungspraxis des Obersten Gerichtshofs (SZ 21/6) ist die Wiederaufnahmeklage eine Klage besonderer Art, mit der eine bereits ergangene durch eine für den Kläger günstigere Entscheidung ersetzt w…