JudikaturJustizRS0110896

RS0110896 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2013

In der Frage der Zulässigkeit eines Vorspanngebots kommt es nicht in erster Linie auf das mathematische Verhältnis zwischen Aktionspreis und handelsüblichem Preis für die Nebenware, sondern vielmehr allein darauf an, ob das Angebot geeignet ist, den Konsumenten infolge eines übersteigerten Anlockeffektes zum Erwerb des besonders günstig angebotenen Vorspannartikels ohne sachliche Prüfung der angebotenen Hauptware zu bewegen. Es sind daher Sachverhalte denkbar, in denen die Sittenwidrigkeit eines Vorspannangebotes infolge fehlenden übersteigerten Kaufanreizes auch dann noch zu verneinen ist, wenn der Gesamtpreis der gekoppelten Waren (geringfügig) unter dem handelsüblichen Preis der Nebenware liegt.

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2