JudikaturJustizRS0110879

RS0110879 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2006

Soweit § 38 Abs 6 oö ROG 1994 dem Veräußerer bestimmte Rechte gegenüber dem Erwerber bei nachträglicher Änderung des Flächenwidmungsplans einräumt, stellt dies keine "Diskriminierung des Erwerbers" dar und damit auch keinen Verstoß gegen Art 7 B-VG. Denn der von einer Änderung des Flächenwidmungsplans Betroffene hat auch die Möglichkeit, gemäß § 38 Abs 1 und 2 oö ROG 1994 (früher gemäß § 25 oö ROG 1972) eine Entschädigung - allerdings unter Einhaltung einer bestimmten Frist - zu begehren.

Entscheidungen
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