JudikaturJustizRS0110613

RS0110613 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2001

Der Revisionsrekurs gegen die aus formellen Gründen erfolgte Bestätigung der Zurückweisung der Klage ohne Sachentscheidung durch das Rekursgericht ist gemäß § 47 Abs 2 ASGG auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig.

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