Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichts einschließlich seiner Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 24.827,84 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (da…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen besteht eine Haushaltsversicherung, der die ABH 1989 und die EHVB 1986 zugrundeliegen. Art 15.4.3 ABH lautet: Für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen verursachen durch Haltung ode…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagte vertritt in ihrer Revision die Ansicht, daß der Begriff des "Tragenmüssens" in Art 15.4.3 ABH nicht nach dem am jeweiligen Verwendungsort geltenden nationalen Recht, sondern stets nach österreichischem Recht zu beurteilen sei. Der Umkehrschluß, den das Berufungsgericht gezogen habe, se…