JudikaturJustizRS0110356

RS0110356 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. September 2010

Einem Übernehmer zugekommene Baugrundstücke, die nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, sind von vornherein immer mit dem Verkehrswert zu bewerten.

Entscheidungen
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