JudikaturJustizRS0110245

RS0110245 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juli 1998

Ist der Übergang einer titulierten Räumungsverpflichtung auf einen Rechtsnachfolger nicht im Sinne des § 9 EO urkundlich nachweisbar und eine Titelergänzungsklage erforderlich, so beginnt die Frist gemäß § 575 Abs 2 ZPO jedenfalls dann nicht vor Rechtskraft eines klagestattgebenden Urteils, wenn die Klage vor dem titelgemäßen Räumungszeitpunkt eingebracht wurde.

Entscheidungen
2