Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Revisionsrekurswerberin hat die Kosten ihres Revisionsrekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Zwangsversteigerung von Liegenschaften. Nach den mit Beschluß vom 18.12.1990 genehmigten Versteigerungsbedingungen (Punkt 5 Abs 3) hat der Ersteher das Meistbot, soweit es nicht auf Forderungen und Lasten aufzurechnen ist, vom Tage der Erteilung des Zu…
Rechtliche Beurteilung Nach § 152 Abs 3 EO hat der Ersteher das Meistbot, soweit dasselbe nicht auf Forderungen und Lasten aufzurechnen ist, vom Tage der Erteilung des Zuschlages bis zum Erlage zu verzinsen. Diese Zinsen, sowie die Zinsen der bar erlegten Meistbotsraten fallen in die Verteilungsmasse. In den Versteigeru…