Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, der Beklagten die mit S 21.402,-- bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin S 3.567,-- USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war aufgrund eines mit dem Generalimporteur P***** GmbH Co KG abgeschlossenen Vertrages VW/Audi-Fachwerkstatt. Mit Schreiben vom 28.7.1995 kündigte die P***** GmbH Co KG den Vertrag zum 31.7.1996 auf. Am 23.7.1996 schrieb die Beklagte der Klägerin: "... Ihr Unt…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision der Beklagten ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einem gleichartigen Sachverhalt fehlt; die Revision ist aber nicht berechtigt. Die Beklagte wirft dem Berufungsgericht vor, widersprüchlich zu argumentieren. Das Vorliegen von Wettbewerbsabsicht kön…