JudikaturJustizRS0109942

RS0109942 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2024

Der Auslegung einer Kollektivvertragsbestimmung kommt regelmäßig wegen des größeren Personenkreises der hievon betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhebliche Bedeutung im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG zu.

Entscheidungen
51