RS0109913 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Verluste beziehungsweise Gewinne aus selbständiger Tätigkeit sind mit solchen aus Gewerbebetrieb zu saldieren. Eine Verlustanrechnung von Verlusten aus Mieteinkünften kommt nicht in Betracht, weil es sich hiebei nicht um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 131 Abs 1 Z 4 GSVG handelt.