RS0109909 – OGH Rechtssatz
RS0109909 – OGH Rechtssatz
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Nach dem Willen des Gesetzgebers mußte zur Erlangung einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz "neben der Erreichung des Anfallsalters und der Erfüllung der Wartezeit auch die Gewerbeberechtigung (das Gesellschaftsverhältnis) erloschen beziehungsweise die die Pflichtversicherung begründende Erwerbstätigkeit am Stichtag eingestellt sein".