Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das - in seinen vom Berufungsgericht bestätigten klagestattgebenden und klageabweisenden Teilen bereits in Rechtskraft erwachsene - Ersturteil im übrigen wiederhergestellt. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die Kosten des Rechtsmittelverfa…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten gründeten mittels Gesellschaftsvertrags vom 9.Oktober 1984 die klagende Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Deren Stammkapital beträgt 2 Mio S, wovon der Erstbeklagte 980.000 S und der Zweitbeklagte 1,020.000 S übernahmen und je zur Hälfte einzahlt…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, wie sich aus den nachstehenden Ausführungen ergeben wird, zulässig und berechtigt. Gemäß § 67 Abs 1 GmbHG haften der Gesellschaft für den vom ausgeschlossenen Gesellschafter nicht bezahlten Betrag der Stammeinlage „alle seine Vormänner“, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erl…