JudikaturJustizRS0109721

RS0109721 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2017

Die Verpflichtung nach § 9 Abs 1 RAO bezieht sich nach dem Sinn dieser Bestimmung nicht ausschließlich auf eine Bevollmächtigung, sondern auch auf die Bestellung des Rechtsanwaltes als Kurator, Sachwalter, Verfahrenshelfer und als Masseverwalter.

Entscheidungen
5