Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 24. 11. 1998 wurde Mag. Dr. Friedrich S***** zum Sachwalter für Peter R***** im Sinne des § 273 Abs 3 Z 1 ABGB bestellt. Er wurde mit der Vertretung des Betroffenen vor Ämtern, Behörden, Gerichten und Versorgungsinstituten betraut, weil dies für den Be…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes mangels Geltendmachung einer erheblichen Rechtsfrage unzulässig. Zunächst ist festzuhalten, dass die §§ 190 bis 210 ABGB mit Wirkung vom 1. Juli 2001 aufgehoben wurden (Art 1 Z 39 und Art …