JudikaturJustizRS0109619

RS0109619 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. August 2002

Der Lösung der Frage, ob der vom Rekursgericht angenommene Grund die Enthebung eines Sachwalters rechtfertigt, kommt keine über den Anlaßfall hinausgehende und damit keine erhebliche Bedeutung im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG zu.

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