Spruch I. Der Rekurs wird als absolut unzulässig zurückgewiesen. II. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.891,44 EUR (darin enthalten 315,24 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Zu I.: Das Erstgericht gab der Klage im zweiten Rechtsgang zum Teil statt, zum Teil wies es sie ab. Die Beklagte erhob gegen einen Teil des Klagszuspruchs mit einem auf Klagsabweisung gerichteten Abänderungsantrag Berufung. Die Klägerin erhob, vertreten durch ihren Verfahrenshelfer, geg…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Klägerin ist absolut unzulässig . I.1. Gegen einen im Berufungsverfahren ergehenden Beschluss des Berufungsgerichts ist nach § 519 Abs 1 Z 1 ZPO der Rekurs zulässig „soweit das Berufungsgericht die Klage oder die Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen hat“…