Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit 185,76 EUR (darin enthalten 30,96 EUR USt) bestimmten anteiligen Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die beklagte Partei hat die Kosten ihrer R…
Text Entscheidungsgründe: Der am 25. 9. 2009 geborene Sohn der Klägerin K***** leidet an einer angeborenen polyzystischen Nierendegeneration, Kavernom rechts, Parieto re occipital und St.p. Pyelonephrititis mit Urosepsis. Diese Erkrankung erfordert eine laufende Überwachung und Messung des Blutdrucks, um…
Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat dazu Folgendes erwogen: 1. Die Krankenbehandlung umfasst gemäß § 133 Abs 1 ASVG ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe. Voraussetzung für das Gebühren von Leistungen der Krankenbehandlung ist das Vorliegen einer Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Krankhei…