Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie wie folgt zu lauten haben: "Einstweilige Verfügung Zur Sicherung des inhaltsgleichen Anspruches der Klägerin wider die Beklagte auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen wird der Beklag…
Text Begründung: Die Klägerin betreibt den Handel mit Fahrzeugen und eine Autoreparaturwerkstätte. Sie stand seit fast 40 Jahren mit der Beklagten, der Generalimporteurin für Fahrzeuge der Marke Renault in Österreich, in Vertragsbeziehung und war berechtigt, in mehreren Bezirken Kärntens exklusiv Fahrz…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin ist berechtigt. Zur Begründung ihres Unterlassungsbegehrens beruft sich die Klägerin auf Art 86 EGV, § 35 KartG und § 1 UWG. Wie schon das Rekursgericht zutreffend ausgeführt hat, setzt die Anwendung des Art 86 EGV durch das nationale Gericht voraus, daß die (wettb…