JudikaturJustizRS0109519

RS0109519 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2000

Ein Verstoß gegen das Kartellgesetz kann gleichzeitig auch einen Verstoß gegen § 1 UWG bilden, und zwar dann, wenn sich der Unternehmer schuldhaft über eine Vorschrift des Kartellgesetzes hinwegsetzt, um im Wettbewerb einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen.

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3