JudikaturJustizRS0109471

RS0109471 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
17. April 2014

Dem aus Art 6 Abs 3 lit d MRK erfließenden Gebot der Waffengleichheit mit dem Staatsanwalt wird dann entsprochen, wenn der Beschuldigte (obgleich wie hier zumindest im Vorverfahren) die Möglichkeit hatte, bei der kontradiktorischen Vernehmung Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen.

Entscheidungen
3