JudikaturJustizRS0109466

RS0109466 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juni 1995

Täter des Verbrechens der Neutralitätsgefährdung (im Sinne des umfassenden Täterbegriffs des § 12 StGB) kann jedermann sein, der unter den im § 320 Abs 1 StGB umschriebenen Voraussetzungen Kampfmittel entgegen den bestehenden Vorschriften ausführt oder durch das Inland durchführt.

Entscheidungen
2