JudikaturJustizRS0109363

RS0109363 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2021

"Ehrverletzungen" sind alle Handlungen, die geeignet sind, das Ansehen und die soziale Wertschätzung des Betroffenen durch Geringschätzung, Vorwurf einer niedrigen Gesinnung, üble Nachrede, Verspottung oder Beschimpfung herabzusetzen und auf diese Weise das Ehrgefühl des Betroffenen zu verletzen. Es sind dies vor allem gegen die Ehre gerichtete strafbare Handlungen iS der §§ 111 ff StGB; aber auch nicht strafbare derartige Handlungen können tatbestandsmäßig sein.

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4