JudikaturJustizRS0109203

RS0109203 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. September 2001

§ 8a KartG dient nicht dazu, dem Marktbeherrscher eine "ex-ante-Prüfung" der Angemessenheit oder Unangemessenheit seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinn einer aufsichtsbehördlichen Vorkontrolle des Inhalts seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ermöglichen; ein Antrag des Marktbeherrschers, der auf eine solche ex-ante Inhaltsprüfung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen abzielt, ist daher abzuweisen.

Entscheidungen
2