RS0109203 – OGH Rechtssatz
RS0109203 – OGH Rechtssatz
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§ 8a KartG dient nicht dazu, dem Marktbeherrscher eine "ex-ante-Prüfung" der Angemessenheit oder Unangemessenheit seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinn einer aufsichtsbehördlichen Vorkontrolle des Inhalts seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ermöglichen; ein Antrag des Marktbeherrschers, der auf eine solche ex-ante Inhaltsprüfung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen abzielt, ist daher abzuweisen.