JudikaturJustizRS0108947

RS0108947 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 2000

Wenn die Abwicklung einer bestimmten Agrarmarktförderung, die nicht mit genereller Norm näher definiert wird, der "Agrarmarkt Austria" nach den Bestimmungen des AMA-Gesetzes 1992 übertragen wird, kommt es für die Sachlegitimation im Prozeß auf den Inhalt der als rechtsgeschäftliche Erklärung aufzufassenden Richtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Forstwirtschaft an. Ist dort vorgesehen, daß die AMA nur im Namen und auf Rechnung des Bundesministeriums tätig wird, ist ihre passive Klagelegitimation zu verneinen.

Entscheidungen
2