Spruch Die Beschlüsse des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Beschwerdegericht vom 3. November 1993, AZ 13 b Bl 1023/93 (= GZ 13 Hs 150/93 9), sowie vom 4. November 1994 (richtig: 1993), AZ 13 c Bl 1039/93 (GZ 13 Hs 160/93 9), verletzen, soweit darin jeweils der Sache nach die Rechtsmeinung vertr…
Text Gründe: I.1. Zufolge eines (mit Schreiben der Botschaft der Russischen Förderation in Österreich vom 22. Juli 1993 im diplomatischen Wege an das Bundesministerium für Justiz gerichteten) Rechtshilfeersuchens des "Untersuchungskomitees des Ministeriums für Innere Angelegenheiten der Russischen Förde…
Rechtliche Beurteilung II. Die beiden vorbezeichneten Beschlüsse des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Beschwerdegericht vom 3. November 1993 und vom 4. November 1993 stehen wie der Generalprokurator in seiner gemäß § 33 Abs 2 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend aufzeigt in m…