Spruch 1. Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Punkt I des Beschlusses des Gerichtes zweiter Instanz wird dahin abgeändert, daß insoweit der Punkt 2 der erstgerichtlichen Entscheidung zur Gänze wiederhergestellt wird. 2. Punkt II des Beschlusses des Berufungsgerichtes wird aufgehoben…
Text Begründung: Die Kägerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, vermietete dem Beklagten in ihrem Hause L*****, eine Wohnung im Ausmaß von mehr als 100 m2. Im Verfahren 9 C ***** des Bezirksgerichtes L***** hatten sich die Parteien auf einen monatlichen Mietzins von S 7.580 geeinigt. Mit der Behaupt…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluß erhobene außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig und berechtigt. Nach § 41 MRG ist das Verfahren über einen Rechtsstreit dann von Amts wegen zu unterbrechen, wenn die Entscheidung von einer Vorfrage abhängt, über die ein Verfahren nach § 37 MRG beim Ger…