JudikaturJustizRS0108728

RS0108728 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2011

Kein Verstoß gegen das "Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 StGB" bei Annahme des Erschwerungsgrundes der wiederholten tatbestandsmäßigen Tätigkeit weil für die Erfüllung des Verbrechens nach § 3 g VG die Begehung bloß einer der im Schuldspruch umschriebenen mehreren rechtlich gleichrangigen Handlungen, sohin die bereits einmalige Betätigung ausreicht.

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