Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 333,12 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe : Auf Grundstücken der Republik Österreich liegen zwei Schluchten, die eine zwischen zwei Stauseen, die andere im Abschnitt nach den Seen; die Talsohle der beiden Schluchten durchzieht jeweils ein Gewässerlauf. Eine der beiden Schluchten ist über eine Länge von rund 6 km zwisch…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision ist zulässig, es kommt ihr jedoch keine Berechtigung zu. Vorweg ist klarzustellen, dass die Klägerin einen privatrechtlichen Anspruch in Form einer der Eigentumsfreiheitsklage nachgebildeten Klage geltend macht, dessen Beurteilung auch dann im ordentlichen Rechtsweg zu …