Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung und die damit verbundenen Beschwerde (§ 498 Abs 3 StPO) werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Der Angeklagten Roswitha J***** fallen auch die Kosten des bisherhigen Rechtsmittelverfahrens zur La…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roswitha J***** des Verbrechens des teils versuchten (§ 15 StGB), teils vollendeten schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 2, 129 Z 1, 2 und 3, 130 zweiter Satz zweiter Fall StGB als Beteiligte nach § 12 drit…
Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil richtet sich die aus Z 4, 5, 5a und 11 des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Roswitha J*****, der keine Berechtigung zukommt. Aus dem Gesetzeswortlaut des § 281 Abs 1 Z 4 StPO ergibt sich unmissverständlich, dass für die Geltendmachung dieses Anfech…