Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, dass Punkt 5. der erstinstanzlichen Entscheidung vom 17. Mai 2006 (ON 408) wie folgt lautet: „5. Der Antrag des Erben, die Inventarisierung des Nachlasses komme auch dem unbedingt erbserklärten…
Text Begründung: Die vom Revisionsrekurswerber (in der Folge: Erbe) auf Grund des Testaments vom 23. 1. 1992 zum gesamten Nachlass abgegebene unbedingte Erbserklärung wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 5. 10. 1993 zu Gericht angenommen. Die Tochter des Erblassers (Mag. Heidemarie B*****) gab eine …
Rechtliche Beurteilung Voranzustellen ist, dass hier noch die Bestimmungen des AußStrG 1854 anzuwenden sind, weil das Verlassenschaftsverfahren (lange) vor dem 1. 1. 2005 anhängig gemacht wurde (§ 205 AußStrG Nf). Die Auffassung des Rekursgerichts, dass weder ein Inventar erstellt worden noch ein solches zu erstellen gewe…