JudikaturJustizRS0108115

RS0108115 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 2011

Ein Vermittlungsvertrag ist als Rechtsgeschäft im Sinne des § 36 IPRG anzusehen, bei dem der Vermittler die - nicht in Geld geschuldete - "charakteristische" Leistung zu erbringen hat. Dieser gegenseitige Vertrag ist nach dem Recht des Staats zu beurteilen, in dem der Vermittler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Entscheidungen
2