Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Einzige Gesellschafterin der I ***** Gesellschaft mbH ist die I. ***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Lauterach, die mit Notariatsakt vom 28.1.1997 die Erklärung zur Gründung der erstgenannten Gesellschaft abgegeben hatte. Unter Vorlage der Satzung der neuen Gesellschaft beantragten …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus den vom Rekursgericht angeführten Gründen zulässig. Er ist jedoch nicht berechtigt. Vorweg ist zu bemerken, daß die Geschäftsführer im Rekursverfahren gegen den erstinstanzlichen Beschluß im eigenen Namen die Abweisung des Eintragungsgesuches bekämpfen durften (SZ 52/41…