Spruch Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Der klagende Architekt traf am 26.März 1992 - ohne Befassung des Beklagten, seines langjährigen Steuerberaters (laufende Betreuung und Beratung des Klienten in Steuerangelegenheiten, der auch die USt Erklärungen bearbeitete; vgl SZ 68/21), - mit einem Auftraggeber eine schriftliche Ver…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers ist nicht zulässig. Gemäß § 17 Abs 1 des hier noch anzuwendenden UStG 1972 hatten Unternehmer, die eine Tätigkeit iSd § 22 Z 1 EStG 1988 ausüben, die USt für die mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Umsätze nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen (…