JudikaturJustizRS0107755

RS0107755 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 2013

Die Aussetzung eines Vermächtnisses an den Alleinerben wird von Lehre und Rechtsprechung unter Hinweis auf § 648 ABGB als zulässig erachtet und hat zur Folge, dass der bedachte Erbe hinsichtlich des Vermächtnisgegenstandes in seinen Rechtsverhältnissen zu anderen Personen wie ein Legatar zu behandeln ist.

Entscheidungen
3