Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Mit Klage vom 23.4.1981 begehrte die Klägerin im Verfahren 6 Cg 3129/81 des Erstgerichtes die Scheidung ihrer mit dem Beklagten geschlossenen Ehe aus dessen Verschulden und die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 3.000. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen, weil…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Klägerin ist zulässig, weil die Vorinstanzen von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen sind. Sie ist auch berechtigt. Den Vorinstanzen ist darin beizupflichten, daß der durch die Vereinbarung festgelegte Unterhalt grundsätzlich solange den Chara…