RS0107324 – OGH Rechtssatz
RS0107324 – OGH Rechtssatz
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Art 6 MRK ist keine nach der Z 3 des § 281 Abs 1 StPO mit Nichtigkeit bedrohte Vorschrift; deren Verletzung ist vielmehr unter den weiter dort genannten Voraussetzungen mit dem Nichtigkeitsgrund der Z 4 leg.cit. geltend zu machen. Die Vorführung eines Angeklagten zu einer Schriftprobe steht mit der Unschuldsvermutung und dem Gebot eines fair trial im Sinne des Art 6 MRK nicht in Widerspruch, weil die Unschuldsvermutung, wie sich aus Art 5 Abs 1 lit b und c MRK ergibt, in Ansehung prozessualer Zwangsmittel nicht zur Anwendung gelangt.