JudikaturJustizRS0107324

RS0107324 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2013

Art 6 MRK ist keine nach der Z 3 des § 281 Abs 1 StPO mit Nichtigkeit bedrohte Vorschrift; deren Verletzung ist vielmehr unter den weiter dort genannten Voraussetzungen mit dem Nichtigkeitsgrund der Z 4 leg.cit. geltend zu machen. Die Vorführung eines Angeklagten zu einer Schriftprobe steht mit der Unschuldsvermutung und dem Gebot eines fair trial im Sinne des Art 6 MRK nicht in Widerspruch, weil die Unschuldsvermutung, wie sich aus Art 5 Abs 1 lit b und c MRK ergibt, in Ansehung prozessualer Zwangsmittel nicht zur Anwendung gelangt.

Entscheidungen
3