JudikaturJustizRS0107120

RS0107120 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juli 2006

Ein Mehrheitsbeschluss über die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes, somit über eine nicht übliche Vertragsänderung, ist nicht schon deshalb nichtig, weil der Gesellschaftsvertrag das Mehrheitsprinzip für Änderungen des Gesellschaftsvertrages nur ganz allgemein einführt, sondern es ist zu prüfen, ob dieser Beschluss die Schranken überschreitet, die für Mehrheitsentscheidungen bestehen, und zwar insbesondere, ob damit in den Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte eingegriffen wird.

Entscheidungen
2