JudikaturJustizRS0107048

RS0107048 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2014

Da der Angehörigenbegriff nach § 72 StGB (über rein biologische Belange hinaus) aus personenstandsrechtlicher Sicht zu verstehen ist, setzt eine rechtswirksam faßbare Vaterschaft zu einem unehelichen Kind die entsprechende Feststellung durch Gerichtsurteil oder durch verbindliches Anerkenntnis voraus.

Entscheidungen
4