Spruch Der Antrag auf Erneuerung und die Nichtigkeitsbeschwerde werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten Leopold D***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Lukas S***** enthält, wurde Leopold D***** des Verbrechens des Mordes nach §§ 12 zweiter Fall, 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat er von September bis 26. …
Rechtliche Beurteilung Zum Erneuerungsantrag (§ 363a StPO per analogiam): Der Angeklagte Leopold D***** macht geltend, im Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art 6 Abs 1 MRK dadurch verletzt worden zu sein, dass „alle Geschworenen eine vorgefasste Meinung hatten, so dass sie von Anfang an auch angesichts allfälliger gege…