RS0106729 – OGH Rechtssatz
RS0106729 – OGH Rechtssatz
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Der erste Fall des § 274 ABGB "für die Nachkommenschaft überhaupt" betrifft noch nicht Gezeugte und hat deshalb mit § 22 ABGB nichts zu tun. § 274 zweiter Fall ABGB behandelt den Kurator für die Leibesfrucht (curator ventris) für den bereits gezeugten, aber noch nicht geborenen Embryo (nasciturus), dessen Rechte in § 22 ABGB geregelt sind.