Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Am 21.Dezember 1995 gaben die Eltern des am 17.Oktober 1995 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Erblassers aufgrund des Gesetzes je zur Hälfte bedingte Erbserklärungen zum gesamten Nachlaß ab, die in der Folge in unbedingte Erbserklärungen umgewandelt und am 8.…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs der Antragstellerin ist zulässig, aber nicht berechtigt. Gemäß den §§ 9, 27 und § 28 IPRG ist auf den vorliegenden Rechtsfall österreichisches Recht anzuwenden (soweit der Aufbewahrungsort des Samens des Erblassers bzw. Ort der Vornahme der Befruchtungsversuche ü…