JudikaturJustizRS0106704

RS0106704 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. April 2024

Haben die objektiven Grundlagen für eine Leistungszuerkennung keine wesentliche Änderung erfahren, so steht die Rechtskraft der Gewährungsentscheidung der Entziehung entgegen; an einer solchen Änderung fehlt es regelmäßig dann, wenn bestimmte Leistungsvoraussetzungen (hier: im Zusammenhang mit der die Pflegegeldgewährung auslösenden Blindheit des Anspruchswerbers) gar nie vorhanden waren. Hier ist Rechtssicherheit vor Rechtmäßigkeit zu reihen (so schon 10 ObS 20/92 = SSV-NF 6/17 mit zahlreichen weiteren Hinweisen aus Judikatur und Literatur).

Entscheidungen
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