Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Die Berufung wegen Schuld wird zurückgewiesen. Der Berufung wegen Strafe wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche vom Vorwurf des Verbrechens der Verleumung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB in zwei (weiteren) Fällen enthält, wurde Friedrich U***** des Vergehens des versuchten Landzwanges nach §§ 15, 275 StGB (A.) sowie der …
Rechtliche Beurteilung Angemerkt sei, daß der Schuldspruch des Angeklagten zu B.I. und II. wegen nur eines Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 und Abs 2 Z 1 und 2 StGB insoweit verfehlt war, als der Zusammenrechnungsgrundsatz des § 29 StGB das Delikt der Erpressung nicht um…