Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 32.263,40 (darin S 3.168,90 Umsatzsteuer und S 13.250,-- Barauslagen) bestimmten Kosten der Rec…
Text Entscheidungsgründe: Mit dem in Notariatsaktsform errichteten Kaufvertrag vom 23.5.1990 erwarben die am 24.12.1994 verstorbene Mutter der Klägerin und der Beklagte die prozeßverfangene Liegenschaft mit dem darauf errichteten Einfamilienhaus zu gleichen Teilen. Im Punkt 8. des genannten Notariatsak…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die zweitinstanzliche Entscheidung erhobene außerordentliche Revision der Klägerin ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Bedeutung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nicht richtig beurteilt hat; sie ist auch berechtigt: Gemäß § 830 ABGB kann jeder Teilhaber einer Eigentum…