RS0106214 – OGH Rechtssatz
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Unter "Eigengebrauch" im Sinne des § 2 Abs 15 AMG kann nur die unentgeltliche Abgabe an (zB) Mitarbeiter verstanden werden; die - wenn auch durch ein Pauschalentgelt für mehrere Leistungen abgegoltene - entgeltliche Abgabe ist kein Eigengebrauch.