Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig den beklagten Parteien, die mit S 8.365,50 (darin enthalten S 1.394,25 Umsatzsteuer, keine Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am Morgen des 19.11.1994 wurde von einem unbekannten Lenker des vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW ein Verkehrsunfall verursacht, bei dem der geparkte LKW der Klägerin beschädigt wurde. Die Klägerin begehrt den Ersatz di…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Parteien ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit wurde geprüft, er ist nicht gegeben (§ 510 Abs 3 ZPO). Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung vertritt die Klägerin die Ansicht, der Zweitbeklagte hab…