JudikaturJustizRS0106102

RS0106102 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2017

Mit dem eigenmächtigen Schwarzfahrer haften der Betriebsunternehmer der Eisenbahn und der Halter des Kraftfahrzeug dann solidarisch, wenn sie selbst oder ihr Betriebsgehilfe die Schwarzfahrt schuldhaft ermöglicht haben, daß heißt eine für die unbefugte Benützung günstige Bedingung gesetzt haben.

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