JudikaturJustizRS0106043

RS0106043 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2021

Ein Rekurs gegen einen Vorlagebeschluss eines nicht letztinstanzlichen Gerichtes zur Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist unzulässig.

Entscheidungen
7