RS0105852 – AUSL EUGH Rechtssatz
RS0105852 – AUSL EUGH Rechtssatz
EuGH 13.10.1993 - Rs C-93/92 (CMC Motorradcenter GmbH/Pelin Baskiciogullari)
Art 30 EWGV ist dahin auszulegen, daß er einer von der Rechtsprechung eines Mitgliedstaats aufgestellten Regel nicht entgegensteht, die eine Aufklärungspflicht im Rahmen vorvertraglicher Beziehungen vorsieht.